3. Abschnitt
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für das Gebiet, das in der Verordnung der Landesregierung () als Abstimmungsgebiet festgelegt wurde.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für das Gebiet, das in der Verordnung der Landesregierung () als Abstimmungsgebiet festgelegt wurde.