Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Finanzierung

. Die Finanzierung des Fonds erfolgt aus:

1. Abgaben gemäß ;

2. Zuwendungen, die der Bund dem Fonds zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Maßgabe der im jeweiligen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel leistet;

3. Rückzahlungen von Zuschüssen;

4. Sonstigen Rückflüssen und Zinserträgnissen aus Fondsmitteln;

5. Sonstigen öffentlichen oder privaten Zuwendungen;

6. Sonstigen Einnahmen.