Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch den Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung.