Die Aufteilung gemäß umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Aufteilung gemäß umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.