3. Abschnitt
Eigener Wirkungsbereich
Die nach diesem Gesetz der Gemeinde übertragenen Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Eigener Wirkungsbereich
Die nach diesem Gesetz der Gemeinde übertragenen Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.