Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anforderungen an das Publikationsmedium

(1) Bekanntmachungen müssen elektronisch jederzeit übermittelt werden können.

(2) Der Eingang von Bekanntmachungen ist unverzüglich zu bestätigen.

(3) Die Bekanntmachungen sind ohne unnötigen Aufschub vollständig zu veröffentlichen.

(4) Der Zugang zu den Bekanntmachungen muss frei, kostenlos, vollständig und jederzeit möglich sein.