Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bedarfs- und Entwicklungsplan

Zur langfristigen Deckung der Mindeststandards () hat die Landesregierung einen Bedarfs- und Entwicklungsplan entsprechend der Anlage B der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, LGBl. Nr. 1/1994, zu erlassen.