Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beurteilungskriterien

Der Beurteilung der Verwendung in einer Leitungsfunktion sind jedenfalls folgende Kriterien zugrundezulegen:

a) das Anforderungsprofil ();

b) die mit der Leitungsfunktion verbundenen Aufgaben;

c) Umfang und Qualität der Leistungen;

d) reibungsloser Ablauf der Geschäfte;

e) zweckentsprechende und angemessene Beschäftigung der zugeteilten Bediensteten.