Beurteilungskriterien
Der Beurteilung der Verwendung in einer Leitungsfunktion sind jedenfalls folgende Kriterien zugrundezulegen:
a) das Anforderungsprofil ();
b) die mit der Leitungsfunktion verbundenen Aufgaben;
c) Umfang und Qualität der Leistungen;
d) reibungsloser Ablauf der Geschäfte;
e) zweckentsprechende und angemessene Beschäftigung der zugeteilten Bediensteten.
