3. Abschnitt Betrauung mit Leitungsfunktionen im Landesdienst, ausgenommen in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG, Beurteilung der Verwendung in Leitungsfunktionen
1. Teil
Allgemeines
Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt nicht für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG.
