Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Eigener Wirkungsbereich

Die im geregelten Aufgaben der Gemeinden als Träger von Privatrechten, die von den Gemeinden nach auszuübenden Anhörungsrechte und die Aufgaben der Gemeinden nach sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches.