Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutz von Bezeichnungen

Die Verwendung der Bezeichnungen “Nationalpark”, “Kernzone”, “Außenzone”, “Sonderschutz-gebiet”, “Nationalparkregion”, “Biosphärenpark”, “Naturzone”, “Pflegezone” oder “Entwicklungszone” für Gebiete, die nicht auf Grund dieses Gesetzes zu solchen erklärt wurden, ist verboten.