Schutz von Bezeichnungen
Die Verwendung der Bezeichnungen “Nationalpark”, “Kernzone”, “Außenzone”, “Sonderschutz-gebiet”, “Nationalparkregion”, “Biosphärenpark”, “Naturzone”, “Pflegezone” oder “Entwicklungszone” für Gebiete, die nicht auf Grund dieses Gesetzes zu solchen erklärt wurden, ist verboten.
