Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine Dienstpflichten

, 52 54a, 56 und 57 des Schulunterrichtsgesetzes – SchUG, BGBl. Nr. 472/1986, sind für die Vertragslehrer der Gustav Mahler Privatuniversität und der Musikschulen des Landes Kärnten sinngemäß anzuwenden.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.