Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt IIIb Sonstige Rechte des Vertragsbediensteten

Besoldung der im Ausland verwendeten Vertragsbediensteten

Für die Bezüge und Nebengebühren der im Ausland verwendeten Vertragsbediensteten im Sinne des gelten die Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes sinngemäß.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.