Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt IVa Bestimmungen für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt

Geltungsbereich

, 84 und 85 gelten nur für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt. Die Anwendbarkeit der , 84 und 85 schließt die Anwendung des aus.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.