Abschnitt IVa Bestimmungen für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt
Geltungsbereich
, 84 und 85 gelten nur für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt. Die Anwendbarkeit der , 84 und 85 schließt die Anwendung des aus.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
