Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ferien

Während der unterrichts- und praktikumsfreien Ferienzeit an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege und an der Ausbildungseinrichtung der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG ist der Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe k 6e von der Dienstleistung unter Fortzahlung der Bezüge befreit.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.