Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung im Internet

Das Landtagsamt hat Ton- und Bildaufnahmen von öffentlichen Sitzungen des Landtages nach Maßgabe technischer Möglichkeiten im Internet in Echtzeit zu übertragen sowie in einer Weise zu veröffentlichen, dass sie der Öffentlichkeit orts- und zeitunabhängig zugänglich sind.