Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmungen

Verwaltungsübertretungen nach und sowie auf Grund von Verordnungen nach sind von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und der Stadt Villach von der Landespolizeidirektion mit einer Geldstrafe bis zu 218,-- Euro oder Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen.