Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich

Die in diesem Abschnitt geregelten Angelegenheiten der Gemeinde mit Ausnahme der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.