Reinlichkeit
Die Räume des Schülerheimes und deren Einrichtungen sind von den Schülern stets in Ordnung zu halten. In Sanitärräumen ist besonders auf Reinlichkeit und Hygiene zu achten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Reinlichkeit
Die Räume des Schülerheimes und deren Einrichtungen sind von den Schülern stets in Ordnung zu halten. In Sanitärräumen ist besonders auf Reinlichkeit und Hygiene zu achten.