15. Abschnitt Schülerheimordnung
Schülerheimordnung
Die Bestimmungen der Schulordnung gelten sinngemäß für das Schülerheim, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
15. Abschnitt Schülerheimordnung
Schülerheimordnung
Die Bestimmungen der Schulordnung gelten sinngemäß für das Schülerheim, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.