Stellungnahme nach dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz
Der Landesrechnungshof kann eine Stellungnahme gemäß letzter Satz des Kärntner Spekulationsverbotsgesetzes abgeben.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Stellungnahme nach dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz
Der Landesrechnungshof kann eine Stellungnahme gemäß letzter Satz des Kärntner Spekulationsverbotsgesetzes abgeben.