Anlage 1 (Muster)
(zu )
„An den
Vorsitzenden des Dienststellenwahlausschusses
der ………………(Dienststelle)
Antrag auf Zulassung zur Stimmabgabe im Postweg (Briefwahl)
für die Personalvertretungswahlen
gemäß § 7 Abs. 1 K-LPVWO
Ich, ……………………., geboren am ………………………….., Dienststelle………………., beantrage die Zulassung zur Stimmabgabe auf dem Postweg (Briefwahl), da ich am Wahltag voraussichtlich abwesend sein werde.
Begründung: ………………………………………………………………………….
Die Briefwahlunterlagen mögen an folgende Zustelladresse zugesandt werden:
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……………………………(Ort, Datum) ………………………..(Unterschrift)
Die Stimmabgabe im Postweg (Briefwahl) ist zulässig, wenn der Wahlberechtigte am Wahltag nicht an dem Ort, an dem er sein Stimmrecht auszuüben hat, anwesend ist. Der Antrag auf Zulassung zur Zulassung zur Stimmabgabe ist zu begründen und so rechtzeitig zu beantragen, dass die Zustellung oder Aushändigung der Wahlbehelfe so lange vor dem (ersten Wahltag) möglich ist, dass sie der Wahlberechtigte zur Ausübung des Wahlrechts benützen kann. Als mögliche Gründe kommen dienstliche Gründe (z.B. Dienstreise) oder private Gründe (z.B. Urlaub, Krankheit) in Betracht.
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INFORMATION zur Stimmabgabe im Postweg (Briefwahl)
Wird diesem Antrag durch den Dienststellenwahlausschuss stattgegeben, so erhalten Sie als Briefwähler in weiterer Folge eine eidesstattliche Erklärung, den/die amtlichen Stimmzettel, ein leeres Wahlkuvert und einen bereits freigemachten (frankierten) und mit der Adresse des Dienststellenwahlausschusses versehenen, größeren Briefumschlag mittels eingeschriebenen Briefs oder persönlich ausgehändigt gegen Nachweise.
Der/die Stimmzettel ist/sind in das übermittelte Wahlkuvert zu legen, das zur Wahrung des Wahlgeheimnisses keinerlei Aufschriften oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des Wählers schließen lassen.
Sodann haben Sie auf der eidesstattlichen Erklärung durch Unterschrift zu bestätigten, dass Sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Anschließend ist das verschlossene Wahlkuvert und die Erklärung in den vom Dienststellenwahlausschuss ebenfalls übermittelten oder ausgehändigten Briefumschlag zu legen. Dieser ist zu verschließen und im Postwege dem Dienststellenwahlausschuss zu übermitteln. Auf dem Briefumschlag ist der Absender anzugeben.
Der verschlossene Briefumschlag ist so rechtzeitig zu übermitteln, dass er spätestens bis zum Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Uhrzeit beim Dienststellenwahlausschuss einlangt.
Hinweis: Ein zur Briefwahl Berechtigter kann seine Stimme auch persönlich vor dem Dienststellenwahlausschuss abgeben.
