Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aufgaben der Kammer für Land- und

Forstwirtschaft im übertragenen Wirkungsbereich

Die gemäß , 8, 9, 11 und 12 sowie der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten übertragenen Aufgaben sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches. Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft ist bei der Besorgung dieser Aufgaben an die Weisungen der Landesregierung gebunden. In diesen Angelegenheiten ist die Landesregierung die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.