Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Koordination und Zusammenarbeit mit anderen musealen Einrichtungen

Die Anstalt hat bei der Besorgung ihrer musealen Aufgaben die Koordination und Zusammenarbeit mit anderen musealen Einrichtungen mit gleichartigen oder ähnlichen Aufgaben anzustreben.