Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unzulässige Auswahlkriterien

Bei der Auswahlentscheidung dürfen insbesondere folgende Kriterien nicht diskriminierend herangezogen werden:

1. eine bestehende oder frühere

a) Unterbrechung der Erwerbstätigkeit,

b) Teilbeschäftigung oder

c) Herabsetzung der Wochendienstzeit;

2. Lebensalter und Familienstand;

3. eigene Einkünfte der Ehegattin, der eingetragenen Partnerin oder Lebensgefährtin oder des Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten einer Bewerberin;

4. zeitliche Belastung durch die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen und

5. die Absicht, von der Möglichkeit der Teilbeschäftigung oder der Herabsetzung der Wochendienstzeit Gebrauch zu machen.