Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
Jede Diskriminierung und jede Anweisung zur Diskriminierung nach den bis 13 sowie nach und nach durch eine Dienstnehmerin verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
