Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Über das Ereignis der Erkundung über allfällige Veranlassungen und über deren Erfolg hat die Gemeinde der Bezirksverwaltungsbehörde zu berichten (§ 101 Abs. 6 letzter Satz Forstgesetz 1975).