Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berufsausbildung der Selbständigen in der

Land- und Forstwirtschaft

Auf die Berufsausbildung der selbständig Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft sind die Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden. Als Voraussetzung zur Zulassung zur Facharbeiterprüfung bzw. zur Meisterprüfung sind anstelle der Lehre und Praxiszeit die Voraussetzungen nach den Bestimmungen der und 11 bis 13 zu erfüllen.