Gebührenrechtliche Bestimmungen
Die Freiheit von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben richtet sich nach des Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr 298/1990.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebührenrechtliche Bestimmungen
Die Freiheit von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben richtet sich nach des Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr 298/1990.