Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebührenrechtliche Bestimmungen

Die Freiheit von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben richtet sich nach des Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr 298/1990.