Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. Abschnitt Ehrenkreuz für Lebensrettung des Landes Kärnten

Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung

(1) Das Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung wird an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten gelb-rot-weißen Band, das beiderseits mit einem je 5 mm breiten roten Vorstoß versehen ist, an der linken Brustseite getragen.

(2) Das Kleinod des Ehrenkreuzes ist in Mattsilber ausgeführt und trägt einen erhabenen, glänzenden 1,5 mm breiten Rand. Es hat einen Durchmesser von 3,5 cm, einen Querschnitt von 2 mm bzw. 2,5 mm und zeigt auf der Vorderseite das Kärntner Landeswappen. Der Wappenschild besitzt einen 1 mm breiten glänzenden Rand.

(3) Für alle der ersten Ehrung mit dem Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung folgenden Ehrungen kommt eine Anstecknadel zur Verleihung, an deren Vorderseite die Anzahl der bisherigen Verleihungen des Kärntner Ehrenkreuzes für Lebensrettung ersichtlich ist. Die Anstecknadel wird an der linken Brustseite unter dem erstmalig verliehenen Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung getragen. Die einen Durchmesser von 15,5 mm aufweisende emaillierte Anstecknadel besteht aus einem kreisrunden und mit Reliefprägung und schwarzer Farbauslegung gestalteten Kern, welcher die Zahl der gesamten Verleihungen trägt und von einem vierteiligen silberfarbenen Kreuz mit acht Spitzen umgeben wird.