Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ehrenzeichen

(1) Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt am dreieckig gefalteten 4 cm breiten gelb-rot-weißen Band zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten besteht aus einem vierteiligen golden bordierten Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.