Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

I. Abschnitt Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt das Aussehen, die Stufen und die Trageweise der in den bis 5c Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetz, K-LAuszG, normierten Auszeichnungen sowie die Verleihungsvoraussetzungen für die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille () und die Kärntner Landessportehrenzeichen ().