I. Abschnitt Allgemeines
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt das Aussehen, die Stufen und die Trageweise der in den bis 5c Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetz, K-LAuszG, normierten Auszeichnungen sowie die Verleihungsvoraussetzungen für die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille (§ 5b K-LAuszG) und die Kärntner Landessportehrenzeichen (§ 5c K-LAuszG).
