Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziele

Bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz sind folgende Ziele zu verfolgen:

1. Bildung eines allgemeinen Bewusstseins für Grundsätze und Methoden förderlicher Pflege und Erziehung;

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Familien und Förderung des Bewusstseins der Eltern für ihre Aufgaben;

3. Förderung einer angemessenen Entfaltung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Verselbständigung;

4. Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allen Formen von Gewalt und anderen Kindeswohlgefährdungen hinsichtlich ihrer Pflege und Erziehung;

5. im Interesse des Kindeswohles Reintegration von Kindern und Jugendlichen in die Familie, insbesondere im Zusammenhang mit Erziehungshilfen.