Eigener Wirkungsbereich
Die den Gemeinden gemäß und obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die den Gemeinden gemäß und obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.