Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen

Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen (Sonderkindergartenpädagoginnen) ist die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:

a) Diplomprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung;

b) Befähigungsprüfung für Sonderkindergärtnerinnen oder Befähigungsprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung;

c) Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik;

d) Absolvierung des Hochschullehrgangs „Inklusive Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 90 ECTS an einer Pädagogischen Hochschule.