Sicherheit und Hygiene
Die Trägerin einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und in regelmäßigen Abständen durch hierzu geeignete Institutionen überprüfen zu lassen und verpflichtet sich, den für die Führung einer Kindertagestätte angemessenen hygienischen Standard einzuhalten.
