III. Abschnitt
Öffentliche Krankenanstalten
Begriffsbestimmung
Öffentliche Krankenanstalten sind Krankenanstalten der im bis 3 bezeichneten Arten, denen das Öffentlichkeitsrecht verliehen worden ist.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Abschnitt
Öffentliche Krankenanstalten
Begriffsbestimmung
Öffentliche Krankenanstalten sind Krankenanstalten der im bis 3 bezeichneten Arten, denen das Öffentlichkeitsrecht verliehen worden ist.