Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Abschnitt

Öffentliche Krankenanstalten

Begriffsbestimmung

Öffentliche Krankenanstalten sind Krankenanstalten der im bis 3 bezeichneten Arten, denen das Öffentlichkeitsrecht verliehen worden ist.