Oberbehörde
In den Angelegenheiten nach , mit denen die Kärntner Jägerschaft nach diesem Gesetz beliehen wurde, ist die Landesregierung die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Oberbehörde
In den Angelegenheiten nach , mit denen die Kärntner Jägerschaft nach diesem Gesetz beliehen wurde, ist die Landesregierung die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.