Bericht zum lebensbegleitenden Lernen
In regelmäßigen Abständen von höchstens einem Jahr hat die Landesregierung einen Bericht über Maßnahmen zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens herauszugeben und im Internet zur Abfrage bereitzuhalten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Bericht zum lebensbegleitenden Lernen
In regelmäßigen Abständen von höchstens einem Jahr hat die Landesregierung einen Bericht über Maßnahmen zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens herauszugeben und im Internet zur Abfrage bereitzuhalten.