Eigener Wirkungsbereich
Die Aufgaben der Gemeinden und der Gemeindeverbände nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die Aufgaben der Gemeinden und der Gemeindeverbände nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.