Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Die Abschnitte 2 bis 5 mit Ausnahme von dieser Verordnung gelten nicht für Heizungsanlagen, wenn sie Betriebsvorschriften nach gewerberechtlichen und/oder abfallwirtschaftsrechtlichen und/oder elektrizitätsrechtlichen Regelungen des Bundes unterliegen.