Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entgelt

(1) Das für die Überprüfung einer Feuerungsanlage gemäß zu leistende Entgelt darf höchsten 61 Euro betragen.

(2) Für die Durchführung der regelmäßigen Inspektion gemäß darf das zu leistende Entgelt höchstens 100 Euro betragen und reduziert sich auf 61 Euro, wenn die Überprüfung der Dimensionierung der Heizkessel gemäß nicht wiederholt werden muss.