Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 4 (zu )

Die Höhe der Personalzulage eines Gemeindevertragsbediensteten beträgt jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 Dienstklasse V der Gemeindebeamten der Allgemeinen Verwaltung:

Stufe

Bemessungsgrundlage in Prozentsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 Dienstklasse V

Prozentsatz

1

bis 33,6574 %

3,2785 %

2

33,6578 % bis 49,8427 %

4,1195 %

3

49,8431 % bis 66,0348 %

4,9429 %

4

66,0353 % bis 98,4094 %

6,5962 %

5

98,4098 % bis 146,9493 %

8,2308 %

6

ab 146,9497 %

9,8813 %

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.