Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 3 (zu )

Die Höhe der Verwaltungsdienstzulage eines Gemeindevertragsbediensteten beträgt jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 Dienstklasse V der Gemeindebeamten der Allgemeinen Verwaltung:

Entlohnungsgruppe

Entlohnungsstufe

Prozentsatz

p 1 bis p 5, e, d, c, b, k

1 bis 30

6,4421 %

a

1 bis 8

6,4421 %

a

ab 9

8,1905 %

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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.