Anlage 3 (zu )
Die Höhe der Verwaltungsdienstzulage eines Gemeindevertragsbediensteten beträgt jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 Dienstklasse V der Gemeindebeamten der Allgemeinen Verwaltung:
Entlohnungsgruppe | Entlohnungsstufe | Prozentsatz |
p 1 bis p 5, e, d, c, b, k | 1 bis 30 | 6,4421 % |
a | 1 bis 8 | 6,4421 % |
a | ab 9 | 8,1905 % |
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
