Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.