Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgabenbereich der Vertrauensperson

Der Vertrauensperson stehen die im bis 4 angeführten Befugnisse zu. Die Bestimmungen des in Verbindung mit , 5 und 7 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, daß an die Stelle der nach zu entsendenden Mitglieder die Vertrauensperson tritt.