Vertrauensperson
Für jede Bedienstetenversammlung, für die kein Vertrauenspersonenausschuß zu wählen ist (), ist eine Vertrauensperson und ein Ersatzmitglied für die Vertrauensperson zu wählen. gilt sinngemäß.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Vertrauensperson
Für jede Bedienstetenversammlung, für die kein Vertrauenspersonenausschuß zu wählen ist (), ist eine Vertrauensperson und ein Ersatzmitglied für die Vertrauensperson zu wählen. gilt sinngemäß.