Auslandsverwendungszulage
Auf im Ausland verwendete Gemeindemitarbeiterinnen sind die diesbezüglichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 – K-DRG, LGBl. 71/1994, idF LGBl. 82/2011, sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Auslandsverwendungszulage
Auf im Ausland verwendete Gemeindemitarbeiterinnen sind die diesbezüglichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 – K-DRG, LGBl. 71/1994, idF LGBl. 82/2011, sinngemäß anzuwenden.