Verwendungszulage
Der Gemeindemitarbeiterin gebührt eine Verwendungszulage, wenn sie eine an der Dienstleistung verhinderte Gemeindemitarbeiterin einer höherwertigen Modellstelle mehr als 60 Tage vertritt. Die Verwendungszulage beträgt den Differenzbetrag zwischen der Gehaltsstufe 1 der Gehaltsklasse der zu vertretenden Gemeindemitarbeiterin, und der Gehaltsstufe 1 der nächst niedrigeren Gehaltsklasse.
