Auflösung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf
Das auf bestimmte Zeit begründete Dienstverhältnis der Gemeindemitarbeiterin endet, wenn es nicht schon aus einem anderen in angeführten Grund aufgelöst worden ist, mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
